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Verkehrsrecht · Berlin & Sachsen

Verkehrsunfall!
Was nun?

Wir helfen Ihnen gerne. Zehntausende Unfälle – mit über zehn Anwälten, seit über zehn Jahren.

Gut zu wissen

Die eigenen Anwaltskosten sind Unfallschaden und werden im Umfang der Verschuldensquote von der Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen.

Sie brauchen also in aller Regel KEINE Rechtsschutzversicherung, um unsere anwaltliche Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können.

Ihre Schadensersatzforderung

BMDD ist DER Abwickler von Verkehrsunfall­schäden in Berlin und Sachsen.

„Sie sind kein Antragsteller, sondern Inhaber einer Schadensersatzforderung."

Wir nehmen den Sachverhalt geordnet auf und setzen die Erstattungsansprüche der Geschädigten effektiv durch.

Aufgrund jahrelanger Expertise kennen wir die – regelmäßig nicht vollständig rechtmäßige (!) – Regulierungspraxis der Haftpflichtversicherungen und die Spruchpraxis der Gerichte. Selbst der BGH sagt: Bei diesem Wirrwarr und der Streitsucht der Versicherer steht jedem Unfallgeschädigten ein Anwalt zu und ist dringend zu raten, davon Gebrauch zu machen. Lassen Sie sich also nicht durch sinnfreie Fragebögen und „Bitten um Geduld" ins Bockshorn jagen.

Es dürfte nicht übertrieben sein, zu behaupten, dass BMDD gerade in Sachsen die Rechtsprechung verschiedener Instanzen bis hin zum Oberlandesgericht Dresden nicht nur kennt und zum Wohle der Unfallgeschädigten einsetzt, sondern mit juristisch einfallsreicher, schlüssiger und energischer Argumentation auch in mehreren Bereichen geprägt hat.

So läuft es ab

Zeit und Mühen sparen

01
Sofortige Aufnahme & Beratung

Der Sachverhalt wird durch einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt aufgenommen. Hierbei erfolgt die sofortige Beratung über eine mögliche Haftungsverteilung und ausführliche Aufklärung über das weitere Vorgehen.

02
Anspruchsschreiben & Fristen

Im Anschluss richten wir präzise Anspruchsschreiben an die Gegenseite und setzen Fristen. Wenn diese überschritten werden, ziehen wir vor Gericht.

03
Komplette Korrespondenz

Die Mühen der Korrespondenz nehmen wir Ihnen auch bezüglich der anderen Beteiligten ab (Ihrem Sachverständigen und der Reparaturwerkstatt sowie der finanzierenden/leasenden Bank) und helfen Ihnen bei der Koordinierung der Schadensaufnahme und -beseitigung durch die Leistungserbringer.

Kosten

In aller Regel brauchen Sie keine Rechtsschutz­versicherung.

Die eigenen Anwaltskosten sind Unfallschaden und werden im Umfang der Verschuldensquote von der Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen.

Kostenfrei prüfen lassen
Typische Problemfelder — einfacher mit Anwalt
·Pflichten bei Leasing oder Finanzierung
·Totalschaden / 130-%-Grenze
·Neupreisabrechnung bei sehr jungem Fahrzeug
·Wertminderung – die „richtige" Methode
·Mietwagenkosten / Nutzungsausfallersatz
·Verletzungen / Personenschaden
Nachdrückliche Verfolgung Ihrer Ansprüche

Wir setzen für Sie durch:

Reparaturkosten
Mietwagen / Nutzungsausfall
Sachverständigenkosten
Wertminderung
Ab-/Anmeldekosten
Standkosten
Schmerzensgeld
Haushaltsführung / Verdienstausfall

Wir vertreten Sie nicht nur bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche, sondern – wenn erforderlich – auch in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren.

Weg 1 · Kontaktformular
Schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Kurz beschreiben, was passiert ist — ein Anwalt, der Ihren Sachverhalt kennt, meldet sich kurzfristig zurück.

Anfrage senden
Weg 2 · Direkt-Formular
Alle Unterlagen zur Hand?

Melden Sie Ihren Unfall direkt digital — unsere Software führt Sie Schritt für Schritt durch die Aufnahme.

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